STAR Studentenvermittlung
gültig ab 01.02.2007
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Vermittlerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Auswahl und Vorstellung geeigneter Bewerber (m/w) und zur sorgfältigen und gewissenhaften Erfüllung des Vermittlungsauftrages. Der Vermittlungsauftrag entsteht durch Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordruckes des Vermittlungsauftrages. Die Suche und Vorstellung geeigneter Bewerber (m/w) erfolgt nach dem im Auftrag festgelegten Anforderungsprofil. Die Vermittlerin ist aber berechtigt, andere Bewerber vorzustellen, die nicht bzw. teilweise andere Qualifikationen besitzen.
§ 2 Vertragsdurchführung
1. Die Vermittlerin verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen. Die
Vermittlerin wird hierfür geeignete Maßnahmen nach ihrem eigenen Ermessen durchführen.
2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Auswahl nach eigenem Ermessen der Vermittlerin
erfolgt, Eignungstest oder die Ermittlung sonstiger Qualifikationen erfolgen nur nach
ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Die in diesem Zusammenhang dann anfallenden
Kosten sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
Grundsätzlich erfolgt die Vermittlung anhand des der Vermittlerin vorliegenden Fundus bzw.
einer Anzeigenschaltung auf der Homepage der Vermittlerin. Die Durchführung einer
Anzeigenschaltung bei dritten Medien, besonderer Auswahlseminare usw. bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Diese Vereinbarung soll dann auch die damit
verbundenen Kosten klären.
3. Die Vermittlerin trägt keine Kosten und/oder Auslagen der Bewerber, wie z.B. Fahrtkosten
oder ärztliche Voruntersuchungen usw.
4. Die Vermittlerin sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Vermittlungsauftrages
erhaltener Daten und Informationen, sowohl der Auftraggeber als auch der Interessenten zu.
Der Vertragspartner erklären sich damit einverstanden, dass die der Vermittlerin zur Verfügung
gestellten Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden. Auf Antrag werden alle Daten jederzeit
gelöscht.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen, Daten
und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung des Auftrages
erforderlich sind.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und überlassenen
Bewerbungsunterlagen bezüglich der Kandidaten (m/w) ausschließlich zum Zwecke der
Besetzung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Rückgabe der Bewerbungsunterlagen
von Kandidaten, mit denen ein Arbeitsvertrag nicht zu Stande kommt. Die Weitergabe an Dritte
oder das Anfertigen von Kopien ist unzulässig.
4. Über jede Veränderung oder den Wegfall des Vermittlungsbedarfes hat der Auftraggeber den
Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere bei zwischenzeitlicher,
anderweitiger Besetzung des freien Arbeitsplatzes.
5. Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Kandidaten an
Dritte vereinbaren die Auftragnehmerin und der Auftraggeber eine von dem Auftraggeber zu
zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Honorar
1. Die Höhe des Honorars für Vermittlungsaufträge und für die Schaltung von Werbebannern oder
Jobinseraten auf der Homepage der Vermittlerin richtet sich nach der gültigen Preisliste der
Vermittlerin. Mit Vertragsabschluss wird diese Preisliste Inhalt des geschlossenen Vertrages.
2. Das Vermittlungshonorar ist erfolgsabhängig und entsteht mit Abschluss des Arbeits-/
Dienstvertrages zwischen Auftraggeber bzw. wirtschaftlich verbundenem Unternehmen und
einem von der Vermittlerin vorgestellten Bewerber bzw. bei faktischer Arbeitsaufnahme (dies
gilt insbesondere für Einweisungstage, Praktika etc., unabhängig von der Dauer) – je nach
dem, welches Ereignis zuerst eintritt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Erbringung eines
Nachweises zur Nachberechnung des Honorars in Form des Arbeitsvertrages oder einer
Abrechnung, aus der die geleistete Vergütung an den vermittelten Bewerber hervorgeht.
Die Zahlung des Honorars ist auf höchstens ein Jahr beschränkt. Beginn des
Berechnungszeitraumes ist der Arbeitsbeginn des vermittelten Bewerbers. Auch eine
Weitervermittlung an Dritte durch den Auftraggeber entbindet den Auftraggeber nicht von der
Provisionszahlung an die Vermittlerin.
3. Das Honorar für die Schaltung von Jobinseraten oder Werbebannern auf der Homepage der
Vermittlerin entsteht mit der Freischaltung der jeweiligen Anzeige im Internet.
4. Spezielle Vereinbarungen zur Höhe des Honorars sind auch abweichend von der gültigen Preisliste
möglich. Eine entsprechende Vereinbarung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
5. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Benötigt der Kunde später weitere Personen oder werden die vermittelten Personen erneut vom
Auftraggeber eingesetzt, so fällt die Vermittlungsgebühr jedesmal erneut an. Dies gilt auch und
insbesondere, wenn der Auftraggeber die Bewerber direkt anspricht. Dazu verpflichtet sich der
Auftraggeber, der Vermittlerin Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie oft bzw. wie lange Bewerber
beschäftigt wurden, deren Vermittlung ursprünglich durch die Vermittlerin erfolgte.
7. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers nach Auftragserteilung wird in jedem Fall eine
Bearbeitungsgebühr von 10,- € fällig. Dies gilt nicht, wenn die Gründe für den Rücktritt nicht beim
Auftraggeber liegen (keine erfolgreiche Vermittlung, keine geeigneten Bewerber, höhere Gewalt).
Eine Besetzung der ausgeschriebenen Position mit Bewerbern, die direkt kontaktiert wurden oder
die den Auftraggeber kontaktiert haben, entbindet nicht von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
§ 5 Haftung
1. Die Vermittlerin haftet für Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder
Gesetz nur, wenn die Auftragnehmerin oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche
Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen
oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Auftragnehmerin oder deren
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
2. Die Vermittlerin übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation
und Eignung der vorgestellten Bewerber. Die Vermittlerin übernimmt gleichfalls keine
Haftung und Garantie für das Zustandekommen einer Vermittlung bzw. eine ausreichenden
Anzahl von Bewerbern. Dies gilt sowohl im Verhältnis zu den Bewerbern als auch im Verhältnis
zum Auftraggeber. Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet die
Vermittlerin ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Anmeldung der vermittelten Arbeitskräfte sowie die
Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. Die Überprüfung der Richtigkeit der
Angaben der Bewerber ist Aufgabe des Auftraggebers.
§ 6 Sonstige Bestimmungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als ausschließlich vereinbart.
Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung
zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Abreden bestehen nicht. Alle Änderungen und
Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis
kann nur schriftlich vereinbart werden.
2. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In
einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne bzw. den gesetzlichen Vorschriften
gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder
Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen
Privatrechts.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.
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