+ HOTLINE: 0173-671 03 25 + + + INFO@STAR-STUDENTENVERMITTLUNG.DE + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +

Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAR Studentenvermittlung
gültig ab 01.02.2007


§ 1 Vertragsgegenstand

Die Vermittlerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Auswahl und Vorstellung geeigneter Bewerber (m/w) und zur sorgfältigen und gewissenhaften Erfüllung des Vermittlungsauftrages. Der Vermittlungsauftrag entsteht durch Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordruckes des Vermittlungsauftrages. Die Suche und Vorstellung geeigneter Bewerber (m/w) erfolgt nach dem im Auftrag festgelegten Anforderungsprofil. Die Vermittlerin ist aber berechtigt, andere Bewerber vorzustellen, die nicht bzw. teilweise andere Qualifikationen besitzen.

§ 2 Vertragsdurchführung

1. Die Vermittlerin verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen. Die  
    Vermittlerin wird hierfür geeignete Maßnahmen nach ihrem eigenen Ermessen durchführen.

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Auswahl nach eigenem Ermessen der Vermittlerin     
    erfolgt, Eignungstest oder die Ermittlung sonstiger Qualifikationen erfolgen nur nach
    ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Die in diesem Zusammenhang dann anfallenden
    Kosten sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

    Grundsätzlich erfolgt die Vermittlung anhand des der Vermittlerin vorliegenden Fundus bzw.
    einer Anzeigenschaltung auf der Homepage der Vermittlerin. Die Durchführung einer
    Anzeigenschaltung bei dritten Medien, besonderer Auswahlseminare usw. bedürfen einer
    gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Diese Vereinbarung soll dann auch die damit
    verbundenen Kosten klären.

3. Die Vermittlerin trägt keine Kosten und/oder Auslagen der Bewerber, wie z.B. Fahrtkosten
    oder ärztliche Voruntersuchungen usw.

4. Die Vermittlerin sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Vermittlungsauftrages
    erhaltener Daten und Informationen, sowohl der Auftraggeber als auch der Interessenten zu.
    Der Vertragspartner erklären sich damit einverstanden, dass die der Vermittlerin zur Verfügung
    gestellten Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden. Auf Antrag werden alle Daten jederzeit
    gelöscht.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen, Daten
    und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung des Auftrages
    erforderlich sind.
 
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und überlassenen
    Bewerbungsunterlagen bezüglich der Kandidaten (m/w) ausschließlich zum Zwecke der
    Besetzung des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Rückgabe der Bewerbungsunterlagen        
    von Kandidaten, mit denen ein Arbeitsvertrag nicht zu Stande kommt. Die Weitergabe an Dritte
    oder das Anfertigen von Kopien ist unzulässig.

4. Über jede Veränderung oder den Wegfall des Vermittlungsbedarfes hat der Auftraggeber den
    Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere bei zwischenzeitlicher,
    anderweitiger Besetzung des freien Arbeitsplatzes.

5. Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Kandidaten an          
    Dritte vereinbaren die Auftragnehmerin und der Auftraggeber eine von dem Auftraggeber zu
    zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00. Die Geltendmachung eines
    weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Honorar

1. Die Höhe des Honorars für Vermittlungsaufträge und für die Schaltung von Werbebannern oder
   Jobinseraten auf der Homepage der Vermittlerin richtet sich nach der gültigen Preisliste der
   Vermittlerin. Mit Vertragsabschluss wird diese Preisliste Inhalt des geschlossenen Vertrages.

2. Das Vermittlungshonorar ist erfolgsabhängig und entsteht mit Abschluss des Arbeits-/
    Dienstvertrages zwischen Auftraggeber bzw. wirtschaftlich verbundenem Unternehmen und
    einem von der Vermittlerin vorgestellten Bewerber bzw. bei faktischer Arbeitsaufnahme (dies
    gilt insbesondere für Einweisungstage, Praktika etc., unabhängig von der Dauer) – je nach
    dem, welches Ereignis zuerst eintritt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Erbringung eines
    Nachweises zur Nachberechnung des Honorars in Form des Arbeitsvertrages oder einer
    Abrechnung, aus der die geleistete Vergütung an den vermittelten Bewerber hervorgeht.
    Die Zahlung des Honorars ist auf höchstens ein Jahr beschränkt. Beginn des
    Berechnungszeitraumes ist der Arbeitsbeginn des vermittelten Bewerbers. Auch eine
    Weitervermittlung an Dritte durch den Auftraggeber entbindet den Auftraggeber nicht von der
    Provisionszahlung an die Vermittlerin.

3. Das Honorar für die Schaltung von Jobinseraten oder Werbebannern auf der Homepage der
    Vermittlerin entsteht mit der Freischaltung der jeweiligen Anzeige im Internet.

4. Spezielle Vereinbarungen zur Höhe des Honorars sind auch abweichend von der gültigen Preisliste
    möglich. Eine entsprechende Vereinbarung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

5. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Benötigt der Kunde später weitere Personen oder werden die vermittelten Personen erneut vom
    Auftraggeber eingesetzt, so fällt die Vermittlungsgebühr jedesmal erneut an. Dies gilt auch und
    insbesondere, wenn der Auftraggeber die Bewerber direkt anspricht. Dazu verpflichtet sich der
    Auftraggeber, der Vermittlerin Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie oft bzw. wie lange Bewerber
    beschäftigt wurden, deren Vermittlung ursprünglich durch die Vermittlerin erfolgte.

7. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers nach Auftragserteilung wird in jedem Fall eine
    Bearbeitungsgebühr von 10,- € fällig. Dies gilt nicht, wenn die Gründe für den Rücktritt nicht beim
    Auftraggeber liegen (keine erfolgreiche Vermittlung, keine geeigneten Bewerber, höhere Gewalt).
    Eine Besetzung der ausgeschriebenen Position mit Bewerbern, die direkt kontaktiert wurden oder  
    die den Auftraggeber kontaktiert haben, entbindet nicht von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr.

§ 5 Haftung

1. Die Vermittlerin haftet für Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder
    Gesetz nur, wenn die Auftragnehmerin oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche
    Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen
    oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Auftragnehmerin oder deren
    Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

2. Die Vermittlerin übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation  
    und Eignung der vorgestellten Bewerber. Die Vermittlerin übernimmt gleichfalls keine
    Haftung und Garantie für das Zustandekommen einer Vermittlung bzw. eine ausreichenden
    Anzahl von Bewerbern. Dies gilt sowohl im Verhältnis zu den Bewerbern als auch im Verhältnis
    zum Auftraggeber. Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet die
    Vermittlerin ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

3. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Anmeldung der vermittelten Arbeitskräfte sowie die
    Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. Die Überprüfung der Richtigkeit der
    Angaben der Bewerber ist Aufgabe des Auftraggebers.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als ausschließlich vereinbart.
    Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung
    zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Abreden bestehen nicht. Alle Änderungen und
    Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis   
    kann nur schriftlich vereinbart werden.

2. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein
    oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In       
    einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne bzw. den gesetzlichen Vorschriften
    gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder
    Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen
    Privatrechts.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.

 



 
 
AGB Druckversion / Download
› AGB Druckversion / Download
 
 

 
 
© readsys